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20. November 2018

Language: EN

Motorola Solutions gewinnt zweite Patentrechtsverletzungsklage gegen die Hytera Mobilfunk GmbH in Deutschland mit der Konsequenz einer Unterlassungsanordnung aller patentrechtsverletzenden Produkte

Erstes Urteil in Deutschland gegen chinesisches Mutterunternehmen Hytera Communications Limited
 
Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Hytera das Patent von Motorola Solutions verletzt;
Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, patentrechtsverletzende Produkte anzubieten;  Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt.
 
CHICAGO – 20. November 2018 – Motorola Solutions, Inc. (NYSE: MSI) gab heute den positiven Ausgang seiner jüngsten Patentrechtsverletzungsklagen in Deutschland gegen die Hytera Communications Corporation Limited (SHE: 002583), Shenzhen, China, und die Hytera Mobilfunk GmbH, Bad Münder, Deutschland (zusammen Hytera), bekannt. Dies ist das zweite in diesem Jahr gesprochene Urteil eines deutschen Gerichts zugunsten von Motorola Solutions gegen die Hytera Mobilfunk GmbH. Wichtig ist, dass es auch für das chinesische Mutterunternehmen Hytera Communications Corporation Limited (SHE:002583) (Hytera Communications) Gültigkeit besitzt.
 
Diese Patentrechtsverletzungsklagen fanden vor dem Landgericht Düsseldorf statt, welches entschieden hat, dass die DMR-Funkgeräte von Hytera, die eine von Hytera als „Pseudo-Trunking“-Funktionalität bezeichnete Technologie im TDMA-Direktmodus verwenden, das Patent EP 2 342 851 B1 von Motorola Solutions verletzen.
 
Das Landgericht hat zwei Unterlassungsanordnungen gegen Hytera ausgesprochen. Die erste Unterlassungsanordnung untersagt Hytera, die patentierte Methode in Deutschland anzubieten. Die zweite untersagt Hytera, die Produkte, die auf dieser Methode beruhen, in Deutschland anzubieten und auzuliefern. Darüber hinaus hat es die Schadensersatzpflicht von Hytera festgestellt. Obwohl Hytera gegen die Urteile Berufung einlegen kann, sind sie gegen Stellung einer Sicherheit durch Motorola Solutions bereits vorläufig vollstreckbar. Diese Sicherheit wird sehr kurzfristig gestellt.
 
„Das Landgericht hat Maßnahmen angeordnet, Hytera für sein illegales Verhalten und die Verletzung unseres geistigen Eigentums zu bestrafen“, so Mark Hacker, Leiter der globalen Rechtsabteilung und Chief Administrative Officer von Motorola Solutions. „Bezeichnenderweise betrifft die heutige Entscheidung weitere Hytera-DMR-Funkgeräte, zusätzlich zu denen, deren Patentrechtsverletzung unserer patentierten Rauschunterdrückungstechnologie in einem früheren Urteil anerkannt wurde.“
 
Mark Hacker ergänzt: „Motorola Solutions begrüßt einen gesetzmäßigen Wettbewerb. Wir glauben sogar, dass ein harter und fairer Wettbewerb dazu beiträgt, Innovationen voranzutreiben und Vorteile für unsere Kunden und unsere Branche insgesamt zu bieten. Nichtsdestotrotz schafft die Patentrechtsverletzung von Hytera unfaire Wettbewerbsbedingungen, was letztlich dazu führt, dass die Innovationskraft abnimmt sowie Kunden und andere Endnutzer Schaden nehmen. Zum Wohle unserer Kunden, Anteilseigner, Mitarbeiter und anderer Interessensgruppen sind wir dazu verpflichtet, unsere eigenen geschützten Technologien und Investitionen in Innovationen weltweit zu verteidigen.
 
Das ist Motorola Solutions zweiter wichtiger Sieg gegen Hytera in weniger als einer Woche. Am 16. November hat die US-Außenhandelsbehörde (U.S. International Trade Commission, ITC) eine abschließende Entscheidung („Notice of Final Determination“) verkündet, die bestätigt, dass bestimmte Produkte von Hytera Communications vier Patente von Motorola Solutions verletzen. Die ITC hat Ausschluss- und Unterlassungsanordnungen für drei Patente von Motorola Solutions erlassen, die Hytera Communications untersagen, die Produkte in die USA zu importieren sowie entsprechende Produkte zu verkaufen oder zu vermarkten. Zudem wurde das Ersuchen von Hytera Communications abgewiesen, einen Import patentrechtsverletzender Produkte oder Komponenten in die USA zu erlauben, um diese zu reparieren oder im Einsatz befindliche Produkte auszutauschen. Nach Ablauf einer 60-tägigen Überprüfungsfrist für den Präsidenten („presidential review period“) werden die Ausschluss- und Unterlassungsanordnungen der ITC schätzungsweise am 15. Januar 2019 in Kraft treten.
 
Die Klagen von Motorola Solutions wegen Patentrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung sowie der widerrechtlichen Aneignung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen vor dem U.S. District Court für den Gerichtsbezirk Nord in Illinois und dem Federal Court of Australia sind noch anhängig.
 
Weitere Informationen zu den rechtlichen Schritten von Motorola Solutions gegen Hytera finden Sie hier: https://newsroom.motorolasolutions.com/presskits/hyteralitigation.htm.
 
Zukunftsbezogene Aussagen
Die vorliegende Pressemitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, darunter solche zu Erwartungen im Hinblick auf die von Motorola Solutions, Inc. eingeleiteten Klageverfahren sowie deren Ausgang, sofern sie für die Gesellschaft erfolgreich verlaufen. Naturgemäß sind zukunftsbezogene Aussagen mit Risiken und Unwägbarkeiten behaftet, weil sie sich auf künftige Ereignisse beziehen und von Umständen abhängen, die in der Zukunft eintreten werden oder eintreten können, sich jedoch dem Einfluss von Motorola Solutions, Inc. und den Führungskräften der Gesellschaft entziehen. In Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren, einschließlich derer, die Gegenstand dieser Pressemitteilung sind, können die tatsächlichen Ergebnisse von den in den zukunftsbezogenen Aussagen genannten Ergebnissen abweichen.

Pressekontakte und Investorenkontakte

Susanne Stier

Motorola Solutions

Pressekontakte

+49 (0)172 6161773

Kelly Palecek

Motorola Solutions

Investorenkontakte

(312) 914 5008

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